Informationen für Ärzte
Wer darf verordnen?
Logopädische Rezepte können Kinderärzte, Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen oder Zahnärzte ausstellen.
Was steht auf der Verordnung?
Neben allgemeinen Patientendaten müssen zusätzlich Dauer, Frequenz und Anzahl der Therapien, sowie Indikationsschlüssel mit passenden ICD – 10 Code, Diagnose und Leitsymptom angegeben werden. Bei Kindern ist zusätzlich ein gültiger Hörtest notwendig. Bitte denken Sie unbedingt auch an Praxisstempel und Unterschrift.
Es werden für gewöhnlich 10 Therapieeinheiten à 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. In der Regel wird hierfür das Muster Nr. 14 verwendet. Zahnärzte und Kieferorthopäden verordnen auf dem Muster Nr. 16.
Warum müssen Heilmittelrichtlinien eingehalten werden?
Hält sich der verordnende Arzt nicht an die Richtlinien, besteht das Risiko, dass dieser für die entsprechende Verordnung sofort in Regress genommen werden kann.
Als Leistungsbringer werden bei uns bei nicht korrekter Verordnung die kompletten Leistungen der Verordnung gestrichen.
Wir sind verpflichtet alle Verordnungen zu prüfen. Bei fehlenden und nicht korrekten Angaben werden daher die Verordnungen zurück an den Arzt geschickt mit der Bitte um Änderung oder Ergänzung und Bestätigung mittels Stempel und Unterschrift.
Nach telefonischer Rücksprache dürfen wir die Therapiefrequenz und einen fehlenden Indikationsschlüssel eintragen.